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Merkblatt Kostenerstattung |
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Kostenerstattung durch private Krankenkassen und Beihilfen |
Versicherte privater
Krankenkassen erhalten unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen
auch Leistungen von Heilpraktikern erstattet. Die Erstattungsfähigkeit
ist je nach Krankenkasse bezüglich der erstattungsfähigen Maßnahmen
unterschiedlich. Die Erstattungshöhe würde sich an der Gebührenordnung
für Heilpraktiker orientieren - die dann gemäß § 612
Abs.2 BGB als Taxe zugrundegelegt werden würde - wenn wir keine Individualvereinbarung
getroffen hätten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß in meiner Praxis ganzheitliche Diagnose- und Therapieverfahren angewendet werden und ich nicht bereit bin, aus formalen Gründen einer Gebührenordnung und der Erstattungsfähigkeit einzelne Beschwerden zu isolieren und isoliert zu therapieren. Ich will Ihnen dabei helfen, gesund zu werden und zu bleiben - und nicht nur, um Symptome zu kurieren. Insofern wird von mir nicht die "Gebührenordnung für Heilpraktiker" zugrundegelegt. Für erforderlich gehaltene Diagnose- und Therapiemaßnahmen mache ich in Ihrem Interesse nicht von der Erstattungsfähigkeit durch eine Krankenkasse abhängig.
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Die jeweils erforderlichen
Maßnahmen und den hierfür zu vereinbarenden Kostenrahmen werde
ich jeweils mit Ihnen erörtern. Dabei werden wir dann auch über
die Gebührenordnung und die mögliche Erstattungsfähigkeit
diskutieren und Sie werden letztendlich zu entscheiden haben, was Sie wollen:
Die optimale Therapie oder die optimale Erstattungsfähigkeit.
Sofern eine Erstattung im Prinzip infrage kommt, erhalten Sie nach jeder Behandlungsphase eine auf die Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit abgestimmte Rechnung gegen ein zusätzliches getrenntes Honorar. Eine Gewähr für die Erstattung kann ich nicht übernehmen, da die Erstattungsregelungen einem gewissen Wandel unterliegen und in vielen Fällen auch die Erstattungen von Einzelfallentscheidungen abhängig sind. Deshalb werden Sie gebeten, die vereinbarten Honorare unabhängig von einer später möglichen Erstattung in üblicher Weise bei jeder Beratung und Behandlung bar zu bezahlen. Dr.-Ing. Hans-Dieter Nowak |
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