Als Heilpraktiker darf ich zwar
von Gesetzes wegen nicht impfen - jedoch kann ich Sie über die Risiken
von Impfungen informieren und Sie entsprechend beraten. Daß Impfen
mit Risiken verbunden ist, wird durch das BMGS
belegt, wie aus einem Schreiben vom 17.06.2003, Az 319-96 bezüglich
des Impfens von Kindern hervorgeht:
"Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, vor der Impfentscheidung ein Aufklärungsgespräch
mit den Eltern zu führen. Die Aufklärungspflicht verlangt, dass
die Aufklärung über Impfrisiken stets so umfassend sein muss,
dass den Eltern das Wissen vermittelt wird, das sie für eine wirksame
Einwilligung in die prophylaktische Maßnahme Impfen benötigen.
Die Einwilligung ist Rechtfertigungsgrund für die durch die Behandlung
tatbestandsmäßig vorliegende Körperverletzung."
Leider kommen manche Ärzte
ihrer Aufklärungspflicht vor Impfungen nicht immer nach. Die juristische
Verantwortung trägt dann der betreffende Arzt. Allerdings tragen ausschließlich
die Eltern die tatsächliche Verantwortung für das Spritzen von
gefährlichen Substanzen in ihre Kinder. Aber auch für Sie selbst
kann sich die Frage des Impfens stellen.
Wenn Sie sich selbst informieren
wollen, sehen Sie sich Buch und Broschüre
des klein-klein-verlages an. |